Fördermöglichkeiten für Freiwilligenarbeit

Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Freiwilligenarbeit. Die wichtigsten Informationen hierzu bietet der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD).

Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD
Kennedy Allee 56
53134 Bonn
Tel: +49 (0)228 882441
Email: auslandsstudium@daad.de

DAAD bietet unterschiedliche Förderungensmöglichkeiten, die sich nach Dauer, Studium-Fachrichtung und dem jeweiligen Land unterscheiden.

Mehr Informationen findet ihr unter:

 www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/00655.de.html

Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Möglichkeiten sich den Auslandsaufenthalt bzw. die Freiwilligenarbeit zu finanzieren.  Zum Beispiel durch Stipendien oder BAföG. Desweiteren sollte man vorher abklären, inwiefern ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

BAföG für Freiwilligenaufenthalt?

Für die finanzielle Unterstützung gibt es verschiedene Förderungsalternativen. Als Schüler oder Student in der Erstausbildung kann man einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Der Förderzuschuss hängt jedoch vom Einkommen der Eltern ab und setzt sich weiterhin aus unterschiedlichen Kriterien zusammen, die bei jedem verschieden sein können. Der Förderantrag sollte mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gestellt werden, sodass eine konkrete Chance besteht. Desweiteren sollten rechtzeitig alle UInklarheiten beseitigt werden damit einem Freiwilligenaufenthalt nichts merh im Wege steht.

Mehr Informationen findet ihr hier:

http://www.das-neue-bafoeg.de/  

http://www.auslandsbafoeg.de/bafoeg/einleitung.htm

Kindergeld für Freiwilligenaufenthalt?

Anspruch auf Kindergeld erschließt sich aus Quellen der Bundesagentur für Arbeit sowie nach der derzeitigen Gesetzeslage wie folgt: Es besteht Anspruch auf Kindergeld  einschließlich bis zum 25. Lebensjahr für alle Geburtsjahre ab 1983. Für alle Geburtsjahre ab 1982 besteht Anspruch bis zum 26. Lebensjahr. Es ist jedoch ratsam sich im Vorfeld mit seiner Familienkasse in Verbindung zu setzen um Ansprüche zu klären. Darüber hinaus ist es weiterhin wichtig die genaue Definition des Auslandaufenthaltes darzustellen. Sei es ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, ein Freiwilligendienst in der EU, ein Auslandsdienst nach Zivildienstgesetz oder einem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Entsprechende Nachweise über Freiwilligenprojekte müssen bescheinigt werden.

Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bietet mehr Informationen:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

Ein Merkblatt klärt alle wichtigen Fragen auf einen Blick. Wer erhält Kindergeld? Welche Nachweise müssen erbracht werden?

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Sponsoren - Initiativen, Stiftungen, Firmen und Co.

Neben den oben genannten Fördermöglichkeiten gibt es natürlich auch noch Stiftungen und private Initiative um sich seinen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Beispielsweise  kann man sich auch private Sponsoren aus Familien- und Freundeskreis suchen oder auch lokale Unternehmen ansprechen. Immerhin geht es um einen guten Zweck. Im Gegenzug für ein Sponsoring wäre es angebracht regelmäßig Bericht über die Projektarbeit zu erstatten; jegliche Form von Emails, Briefen, Blogs oder Fotos sind immer gerne gesehen. Darüber hinaus gibt es einige Stiftungen, die auch Freiwillige bei ihrem Auslandsaufenthalt unterstützen.     

Einen Index zu den einzelnen Stiftungen findet ihr unter: 

http://www.stiftungen.org/index.php?&PHPSESSID=redf5eril8fc38oniuplffes21

Sowie auch beim Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD)

http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/weitere-foerderungsorganisationen/05102.de.html

 

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